Kirchenmusik-Kirchenmusikseminar

Kirchenmusikseminar

Das Kirchenmusikseminar der Diözese Passau verfügt seit etwa drei Jahrzehnten über gut ausgebildete Lehrkräfte und zielführende Lehrpläne, um Jugendliche und Erwachsene kirchenmusikalisch vielseitig und umfassend zu fördern.

Die Ausbildung im Bischöflichen Kirchenmusikseminar Passau

Das Ziel des Unter­rich­tes im Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar des Bis­tums Pas­sau ist die Ent­fal­tung musi­ka­li­scher Talen­te für den größ­ten­teils ehren­amt­li­chen kir­chen­mu­si­ka­li­schen Dienst in den Pfar­rei­en. Die abge­leg­ten Prü­fun­gen die­nen gegen­über den Kir­chen­ge­mein­den als Nach­weis der Befä­hi­gung für die neben­be­ruf­li­che kir­chen­mu­si­ka­li­sche Tätig­keit im ele­men­ta­ren got­tes­dienst­li­chen Bereich.

Die Aus­bil­dung zum neben­amt­li­chen Kir­chen­mu­si­ker (C‑Kirchenmusiker) oder zu einer Teil­be­reichs­qua­li­fi­ka­ti­on (C‑Organist/​C‑Chorleiter) bzw. zum Eig­nungs­nach­weis D‑Chorleiter, D‑Kirchenmusiker, D‑Popularmusiker oder D‑Bläserchorleiter fin­det auf drei Ebe­nen statt: Wohn­ort­na­her Ein­zel­un­ter­richt, regio­na­ler Klein­grup­pen­un­ter­richt im Men­to­rat, zen­tra­le Stu­di­en­ta­ge sowie Pflicht­wahl­kur­se zur eige­nen Schwerpunktsetzung.

Anmeldung

Die Anmel­dung zum Aus­bil­dungs­be­ginn im Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar erfolgt durch das Aus­fül­len eines Anmel­de­bo­gens und ist für jedes Schul­jahr bis jeweils zum 1. Juli möglich.

Abmeldung

Soll­te jemand an einem Stu­di­en­tag ver­hin­dert sein, bit­ten wir min­des­tens eine Woche vor­her um Abmel­dung im Refe­rat Kir­chen­mu­sik, damit unse­re Bil­dungs­häu­ser und Refe­ren­ten ent­spre­chend dis­po­nie­ren kön­nen. Wer an einem Men­to­rat nicht teil­neh­men kann, möge sich bit­te bis spä­tes­tens zwei Tage vor­her beim jewei­li­gen Refe­ren­ten abmelden.

Regelung der Aufnahmeprüfung für die Ausbildung am Kirchenmusikseminar der Diözese Passau

Das Ziel der Aus­bil­dung im Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar des Bis­tums Pas­sau ist die Ent­fal­tung musi­ka­li­scher Talen­te für den größ­ten­teils ehren­amt­li­chen kir­chen­mu­si­ka­li­schen Dienst in den Pfar­rei­en. Die abge­leg­ten Prü­fun­gen die­nen gegen­über den Kir­chen­ge­mein­den als Nach­weis der Befä­hi­gung für die neben­be­ruf­li­che kir­chen­mu­si­ka­li­sche Tätig­keit im ele­men­ta­ren got­tes­dienst­li­chen Bereich (ent­spre­chend der von der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz emp­foh­le­nen und vom Bis­tum Pas­sau erlas­se­nen Prü­fungs­ord­nung). Vor­aus­set­zung für die Aus­bil­dung sind gewis­se musik­theo­re­ti­sche Grund­kennt­nis­se und eine natür­li­che Musi­ka­li­tät, die in einer Auf­nah­me­prü­fung nach­zu­wei­sen sind.

1. Auf­nah­me­prü­fung und Zulas­sung

(1) Die Zulas­sung wird vom Ergeb­nis einer Auf­nah­me­prü­fung abhän­gig gemacht. Über die Zulas­sung ent­schei­det der Lei­ter des Kir­chen­mu­sik­se­mi­nars im Ein­ver­neh­men mit evtl. an der Prü­fung betei­lig­ten Fachlehrern. 

(2) Die Auf­nah­me­prü­fung fin­det in der Regel zu Beginn des neu­en Schul­jah­res nach den Som­mer­fe­ri­en der all­ge­mein­bil­den­den Schu­len Bay­erns statt. Anmel­dun­gen dazu sind bis zum 1. Juli jeden Jah­res erforderlich. 

(3) Über die Zulas­sung zur Aus­bil­dung ent­schei­det das Refe­rat Kir­chen­mu­sik ent­spre­chend der Rang­fol­ge der Ergeb­nis­se und der Aufnahmekapazitäten. 

(4) Eine bestan­de­ne Auf­nah­me­prü­fung behält zwei Jah­re ihre Gültigkeit. 

(5) Bei einer nicht bestan­de­nen Auf­nah­me­prü­fung kann die Mög­lich­keit der Teil­nah­me an einem Vor­be­rei­tungs­kurs des Kir­chen­mu­sik­se­mi­nars der Diö­ze­se Pas­sau für die nächs­te Auf­nah­me­prü­fung bestehen. 

(6) Bereits erwor­be­ne Teil­be­reichs­qua­li­fi­ka­tio­nen (D) gel­ten als bestan­de­ne Auf­nah­me­prü­fung für eine wei­ter­füh­ren­de neben­amt­li­che Kir­chen­mu­si­ker­aus­bil­dung (C )

(7) Das Min­dest­al­ter für die Auf­nah­me beträgt 14 Jah­re. Eine Höchst­al­ters­gren­ze ist nicht gesetzt. 

2. Anfor­de­run­gen der Auf­nah­me­prü­fung

(1) Nach­weis über ele­men­ta­re Kennt­nis­se in der all­ge­mei­nen Musik­leh­re (schrift­lich): Inter­vall­kennt­nis­se im Vio­lin- und Bass­schlüs­sel bis Dezi­me: dia­to­ni­sche, chro­ma­ti­sche, enhar­mo­ni­sche Inter­val­le; Kom­ple­men­tär­in­ter­val­le; Akkord­kennt­nis­se: Drei­klän­ge Dur und Moll mit Umkeh­run­gen; ver­min­der­te und über­mä­ßi­ge Drei­klän­ge; Quin­ten­zir­kel bis 6 Vor­zei­chen; alle Dur- und Moll­ton­lei­tern; Kennt­nis grund­le­gen­der musi­ka­li­scher Fachbegriffe; 

(2) Nach­weis über ele­men­ta­re Kennt­nis­se in Gehör­bil­dung a) schrift­lich Erken­nen und Notie­ren von leit­er­ei­ge­nen Tönen aus Dur­ton­ar­ten, suk­zes­si­ven Inter­val­len (bis Oktav) und Drei­klän­gen (Dur/​Moll). Dik­tat einer leich­ten ein­stim­mi­gen Melo­die. b) münd­lich-prak­tisch Erken­nen und Nachsingen/​Nachklatschen von ein­fa­chen Inter­val­len, Drei­klän­gen, Rhyth­men und Takt­ar­ten; Nach­sin­gen ein­fa­cher tona­ler Melodien. 

(3) Nach­weis einer bil­dungs­fä­hi­gen Stim­me durch a) Sin­gen eines selbst­ge­wähl­ten, vor­be­rei­te­ten Lie­des aus dem Got­tes­lob bzw. für D‑Popularmusiker aus einem ent­spre­chen­den Song­book aus dem Bereich der christ­li­chen Popu­lar­mu­sik; b) Vor­le­sen eines selbst­ge­wähl­ten Textes; 

(4) Nach­weis des grund­sätz­li­chen Beherr­schens des Haupt­in­stru­ments durch (prak­tisch):
D‑Bläserchorleiter: Spiel einer Ton­lei­ter (bis zu 3 Vor­zei­chen) auf Zuruf. Vor­trag eines selbst­ge­wähl­ten Lite­ra­tur­stücks oder einer Etü­de.
D‑Chorleiter: Spiel von Drei­klän­gen (Dur und Moll mit Umkeh­run­gen, ver­min­der­te und über­mä­ßi­ge Drei­klän­ge bis 3 Vor­zei­chen), Vor­trag eines selbst­ge­wähl­ten Lite­ra­tur­stü­ckes. Als Haupt­in­stru­ment sind Klavier/​Orgel und im geneh­mig­ten Aus­nah­me­fall Gitar­re mög­lich.
D‑Kirchenmusiker: Spiel von Drei­klän­gen (Dur und Moll mit Umkeh­run­gen, ver­min­der­te und über­mä­ßi­ge Drei­klän­ge bis 3 Vor­zei­chen), Vor­trag eines selbst­ge­wähl­ten, vier­stim­mi­gen Satz aus dem Orgel­buch zum Got­tes­lob auf der Orgel (mit Pedal).
D‑Popularmusiker: Vor­trag zwei­er Lite­ra­tur­stü­cke auf einem Akkord­in­stru­ment, davon mind. eines in Jazz-/Pop­sti­lis­tik oder Vor­trag eines Stücks auf einem Instru­ment eige­ner Wahl und eines Stücks auf einem Akkordinstrument.

Bei Inter­es­se kann ein Ter­min für das unver­bind­li­che Vor­spie­len oder Vor­sin­gen (Nr. 2 Abschnitt (3) und (4)) ver­ein­bart wer­den. Zur Vor­be­rei­tung auf die theo­re­ti­sche Prü­fung wer­den im Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar Vor­be­rei­tungs­kur­se ange­bo­ten wer­den. Die Vor­be­rei­tungs­kur­se die­nen der Kon­trol­le, ob man den Anfor­de­run­gen ent­spricht. Sie haben nicht den Anspruch, dass man in der vor­ge­ge­be­nen Zeit die Anfor­de­run­gen für die Auf­nah­me­prü­fung von Grund auf erler­nen kann. 

Mus­ter­blät­ter der Auf­nah­me­prü­fung ins Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar Pas­sau und zuge­hö­ri­ge Lösungs­blät­ter, sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Aus­bil­dung erhal­ten Sie bei Ingrid Kuhn. Ein wei­te­res kir­chen­mu­si­ka­li­sches Aus- und Fort­bil­dungs­an­ge­bot fin­den Sie auf den Sei­ten der Max-Kel­ler Schu­le — Berufs­fach­schu­le für Musik in Altötting.

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Ingrid Kuhn

Mitarbeiterin